Johannes Hut, 1529
In diesem Jahre ist Johannes Hut, ein treuer Diener Jesu Christi, zu Augsburg in Schwaben, um des Zeugnisses Gottes willen, gefänglich eingezogen und in einen Turm gesetzt worden. Sie haben aber endlich mit ihren scharfen und peinlichen Fragen von ihm abgelassen und ihn als tot liegen lassen; als sie aber weggingen und in dem Gefängnisse ein Licht neben dem Stroh stehen ließen, ist das Stroh davon in den Brand geraten. Infolge hiervon haben sie ihn, als sie wieder in den Turm gekommen sind, tot gefunden, worauf sie ihn in einem Sessel sitzend, auf einem Wagen nach dem Hofgerichte geführt, wo er zum Feuer verurteilt worden ist. Sein Sohn Philipp Hut ist in der Gemeinde zu Heim in dem Herrn entschlafen. Dieser Johannes Hut hat die Danksagung gemacht, die wir bei des Herrn Gedächtnisse oder Abendmahl singen; außerdem hat er noch ein oder zwei Lieder gemacht.
Wolfgang Brand-Huber, Hans Niedermair, nebst andern, ungefähr siebzig, 1529
Die Brüder Wolfgang Brand-Huber von Passau und Hans von Niedermair, beide Diener des Wortes und des Evangeliums Christi, sind im Jahre 1529 zu Linz, an der Gims gelegen, um der göttlichen Wahrheit willen, nebst vielen Frommen, zum Feuer, Wasser und Schwerte verurteilt worden, welches Gericht auch an ihnen und siebzig andern Personen vollzogen worden ist. Unter andern ist auch Peter Riedemann von Hirschberg, der im Jahre 1529 auf St. Andreasabend zu Gmünd gefangen genommen ist, obgleich er in der höchsten Todesangst auf allerlei Weise versucht wurde, dennoch treu und standhaft geblieben, so dass er zuletzt durch göttliche Fügung, nachdem er drei Jahre gefangen gesessen, wieder befreit worden.
Von diesem Wolfgang Brand-Huber sind in der Gemeinde noch Schriften vorhanden, worin er die christliche Gemeinschaft treulich unterrichtet und insbesondere gelehrt hat, dass man in allem, das nicht gegen Gott streite, der Obrigkeit gehorchen und untertänig sein müsse; auch hat er die rechte Taufe Christi und das wahre Abendmahl des Herrn sehr hoch gehalten, dagegen aber die Kindertaufe, das Sakrament und andere antichristliche Gräuel und Verfluchungen verworfen, wie seine Schriften, welche noch vorhanden sind, beweisen.
Carius Prader, nebst einigen Personen, 1529
Um diese Zeit ist auch Carius Prader, ein Diener der Gemeinde Gottes im Salzburger Lande, mit noch einigen Personen in ein Haus eingeschlossen, in welchem sie sämtlich verbrannt worden sind. Es ist noch ein Lied in der Gemeinde vorhanden, welches dieser Carius gemacht hat.
Sieben Brüder, 1529
Diese sieben Brüder sind um der evangelischen Wahrheit willen zu Gmünd im Schwabenlande sämtlich auf denselben Tag mit dem Schwerte hingerichtet worden und haben also mit ihrem Blute den Namen Christi standhaft bekannt. Ihre Geschichte lautet wie folgt:
Ich habe nicht unterlassen wollen, meine Brüder mit dem Handel bekannt zu machen, der sich hier in Deutschland bei uns
zugetragen hat, gleichwie auch vielen wohl bekannt ist, wie die Welt über die Rechtgläubigen wütet und tobt, und wie sie die Knechte Gottes ihres Lebens und ihrer Güter beraubt; denn als Gott die Menschenkinder in Gnaden angesehen, so hat er ihnen mitten in ihrer Blindheit sein hellscheinendes Wort als ein Licht gegeben, damit wir an dasselbe glauben, und alle Sünde und Schande meiden sollten. Dieses Wort haben viele Leute als Wahrheit erkannt, es mit dem Munde angenommen und sich Christen nennen lassen, sind aber gleichwohl in ihrem sündhaften Leben fortgefahren und haben gedacht, der bloße Name sei genug, dass man nur den Schein beobachtete. Nachher hat es der Herr geschehen lassen, dass sein Wort in einigen kräftig wirkte, so dass es, wie der Prophet Jesaja sagt, in dem, wozu es Gott aussandte, glücklich ward und zu Ihm nicht leer zurückkehrte, sondern viele auf den rechten Weg leitete. Diejenigen, die nun also einen lauteren Wandel zu führen suchten, wurden gehasst und von den andern als Wiedertäufer gelästert, als ob sie von Gott abgefallen wären und sich zu Belial gewendet hätten, während sie doch ernstlich nichts anderes suchten und begehrten, als die Gebote Gottes durch seine Hilfe, nach ihren besten Kräften zu halten. Dessen ungeachtet pflegte man sie schmählicherweise Wiedertäufer zu schelten, obgleich sie einem jeden Menschen von Herzen gern vergaben und mit Leihen und Borgen, ohne Nutzen darin zu suchen, dem Nächsten behilflich waren, auch für ihre Feinde und Verfolger baten, wie man oft in der Stunde ihres Todes gesehen hat, und ebenso, dass sie ihren Glauben mit der Tat bewiesen haben. Im Jahre 1529 ist es in der Stadt Gmünd öffentlich geschehen, dass der Feind an einigen derselben mancherlei List gebrauchte, um sie abzuschrecken, aber es ist ihm nicht geglückt. Sie hatten daselbst einen Knaben gefangen, welcher erst 14 Jahre alt war; diesen hatten sie in den Turm gefangen gesetzt, in welchem er beinahe ein ganzes Jahr lang in harter Gefangenschaft gelegen und viel Ungemach erlitten; er blieb aber stets unbeweglich, wie oft sie ihm auch zusetzten, um ihn zum Abfall von seinem Glauben zu bewegen. Es wurden auch mit ihm sechs andere Brüder, fromme Männer, gefangen genommen und auf den Tod in den Turm gesetzt. Daselbst dankten und lobten sie Gott miteinander, trösteten sich untereinander, auch stand ihnen Gott mit seiner Gnade bei, dass sie treulich in dem Glauben blieben und sich weder durch Bedrohungen noch durch Schrecken bewegen ließen. Als nun die Zeit herannahte, dass sie aus dieser Welt scheiden sollten, so hat man ihnen ihr Todesurteil vorgelesen und sie dabei gefragt, ob sie von ihrem Glauben abfallen wollten. In diesem Falle könnten sie unbekümmert sein und wieder nachhause zu ihren Weibern und Kindern gehen. Hierauf wandten sich die Gefangenen zu ihren Feinden und antworteten ihnen: Wir haben Gott unsere Weiber und Kinder anbefohlen, er kann sie wohl bewahren, darum lasst van solchen Worten ab, denn wir sind willig und bereit zu sterben. Als nun auf dem Platze ein Kreis geschlossen wurde, wie man zu tun pflegt, wenn man mit dem Schwerte richtet, und der gedachte Knabe in demselben stand um enthauptet zu werden, so kam ein Graf zu ihm in den Kreis geritten, redete ihn an und sagte: Mein liebes Kind, willst du von dieser Verführung abstehen, so will ich dir einen Unterhalt geben und dich stets bei mir behalten; worauf der Jüngling antwortete: Sollte ich mein Leben lieben und deshalb meinen Gott verlassen und dadurch diesem Kreuze zu entgehen suchen, das würde mir nicht geziemen; dein Gut kann uns beiden nicht helfen, denn ich erwarte ein besseres im Himmel. Solches hat der Jüngling unverzagt geantwortet, und ferner gesagt: Ich hoffe auf das Reich meines Vaters, der mich erwählt hat, er
kann alle Dinge zum Besten wenden und zurechtbringen; darum höre auf, solches von mir zu verlangen; ich begehre demjenigen auch in meiner letzten Not Gehorsam zu erweisen, der mich immer versorgt und erhalten hat. Ihn sollen wir aus unsers Herzens Grunde anrufen, wenn die Stunde herannahen wird, dass wir getrost aus dieser Welt scheiden sollen; werden wir nicht von Ihm abfallen, so wird er uns die ewige herrliche Krone geben. Unterdessen ist ein großes Getümmel unter dem Volke entstanden; denn ein jeder redete von der Sache, wie er es verstand. Hiernächst sind sie als fromme Helden durch das Schwert hingerichtet und, als getreue Zeugen Jesu Christi, dem Herrn ein Opfer geworden.
Als diese sieben Brüder noch im Gefängnisse waren, haben sie untereinander das Nachfolgende, worin ein jeder seine Gesinnungen und Gefühle ausgesprochen, aufgesetzt, belebt und ihren Brüdern gesandt.
Der Erste hat das nachfolgende Gebet getan: Aus der Tiefe meines Herzens rufe ich, o Gott, zu dir, erhöre doch mein Geschrei; sende doch deinen Heiligen Geist, gleichwie Du, o Christe, bis hierher mir denselben nicht entzogen, sondern williglich mitgeteilt hast. Wir verlassen uns auf dasjenige, was du uns befohlen hast; aber die Heiden suchen uns zu töten.
Der Zweite bat: Das Fleisch ist schwach, o Herr, solches ist dir wohlbekannt; es fürchtet sich vor einer geringen Pein; darum erfülle uns mit deinem Heiligen Geiste; solches bitten wir aus unsers Herzens Grunde, damit wir bis ans Ende standhaft bleiben und wohlgemut und tapfer dem Leiden, welches auf uns wartet, entgegen gehen, und weder Pein noch Schmerzen fürchten mögen.
Der Dritte bat: Der Geist ist willig und bereit, das Leiden zu begehren. O Herr, erhöre doch unser Gebet, durch Jesum Christum, deinen Sohn. Auch bitten wir dich für unsere Feinde, die leider so unwissend sind, dass sie nicht wissen, was sie tun, und nicht an deinen Zorn denken.
Der Vierte bat: Wir bitten dich, o Vater und lieber Herr, durch Christum, deinen Sohn, vermehre deine Herde, das kleine Häuflein; zünde in ihnen und in uns dein göttliches Licht an; solches wird unsere Herzen erfreuen, denn danach hungert und dürstet uns von Herzen.
Der Fünfte bat: O Gott, du hast uns in Gnaden angenommen und uns zu deinen Dienern gemacht; deshalb haben wir auch (durch deine göttliche Hilfe nach unserer Schwachheit) diesen Dienst treulich ausgeführt und vollbracht. Erhalte uns fernerhin unverrückt bei deinem Worte, denn wir begehren, dir stets gehorsam zu sein; komme uns zu Hilfe und sei unser Tröster.
Der Sechste bat: Du bist Herr Gott, mein Beschützer; wir wollen uns fest an dich halten; dann wird uns die Pein nicht schwer fallen, wenn man uns auch das Leben nimmt; du hast uns solches im Himmel in der Ewigkeit vorbehalten, und obgleich wir hier Schmach und Pein leiden, so wird solches nicht umsonst sein.
Der Siebte sagt: Den Leib, das Leben, die Seele und alle Glieder haben wir von dir, o Gott, empfangen; dieselben wollen wir Dir wieder aufopfern, zum Lobe und Preise deines heiligen Namens, es ist doch nichts weiter als Staub und Asche; wir befehlen unsern Geist in Deine Hände, Amen.
Anna von Freiburg, 1529
Diese Anna von Freiburg war in der Furcht des Herrn sehr ernstlich, weil sie aber an Christum glaubte, auch sich auf
Sakrament sei nur ein Brot zum Gedächtnisse. Von der Beichte halte er auch nichts, denn wie könne derjenige Sünden vergeben, der selbst ein Hurer oder Götzendiener sei. Von unserer lieben Frau halte er, dass sie von Gott dazu gewürdigt worden, und dass sie vor und nach der Geburt eine Jungfrau gewesen sei, denn Gott vermöge noch mehr zu tun als dieses. Desgleichen wolle er auch bei seinem Gott bleiben und von diesem Glauben nicht abfallen, sondern es solle der Wille Gottes geschehen.
Mankager von Füssen, ein Schusterknecht, hat bekannt: Wie er im Sommer um Jakobi bei Georg Karniter aus Kunen von einem, welcher Priester gewesen, dieses Amt aber niedergelegt habe, namens Georg von Chur aus der Schweiz (welcher den Sommer zu Claußen verbrannt worden sei) die Taufe empfangen habe. Er halte nichts von der Kindertaufe, von der Messe halte er auch nichts, auch glaube er nicht an das Sakrament, dass unser Herr Gott darin sei; von der Ohrenbeichte der Pfaffen halte er gar nichts. Auch sagte er über den Sonntag: Der allmächtige Gott habe im Anfang die Welt in sechs Tagen erschaffen, den siebten aber habe er geruht; daher habe der Sonntag seinen Ursprung; dabei wolle er es auch lassen, die Arbeit sei nicht verboten, sondern man müsse feiern und seine Sünden ablegen; ferner hat er bekannt, dass die Pfaffen den Vormittag Abgötterei, den Nachmittag aber Hurerei trieben, und was er mit dem Munde bekenne, das wolle er mit seinem Blute bezeugen, und von seinem Glauben nicht abfallen, sondern bis an seine Ende dabei beharren.
Christina Tolingerin von Penon hat bekannt, dass der Bruder Georg Blaurock mit der rechten christlichen Taufe in ihrem Hause getauft habe. Von dem Sakramente, wie es die Pfaffen gebrauchen, glaube sie, dass sie nicht unsern Herrn Gott in die Hostie oder Oblate bringen könnten; es sei solches nur Brot und die Anstellung der Pfaffen sei nichts als Verführung. Was die jungen Kinder betreffe, ob sie nämlich ohne Taufe selig werden könnten, so sagt der Herr: Lasset die Kindlein zu mir kommen, denn solcher ist das Himmelreich. Die Pfaffen tauften zwar so die Kinder, und Waschen sie von den Sünden ab, nichtsdestoweniger unterstanden sie sich aber nicht, sie von Sünden abzuziehen. Von unserer Frau glaube sie, dass sie die Mutter Christi und eine reine Jungfrau gewesen sei. Von der Beichte, wie sie die Pfaffen gebrauchen, halte sie nichts; wer seine Sünden bekennt und davon ablässt, der tut eine wahrhaftige Beichte. Von den Feier- und Sonntagen sagte sie: In sechs Tagen hat Gott der Herr die Welt erschaffen, den siebten aber hat er geruht; die anderen Feiertage sind von den Päpsten, Kardinälen und Erzbischöfen eingesetzt; von denselben halte sie nichts. Sie hatte, als sie in der Welt gewohnt, um der Ärgernis willen, dieselben gehalten wie andere Leute, gleichwohl werde um der Arbeit willen niemand verdammt; endlich, dass die Pfaffen Vormittags Abgötterei, nachmittags aber Hurerei trieben; auch wolle sie mit Gottes Hilfe und Gnade in diesem ihrem Vornehmen sterben.
Barbara von Thiers, des Hans Bortzen eheliche Hausfrau, hat bekannt, dass sie am letztverflossenen St. Michaelstag von einem Lehrer des Wortes Gottes, Benedictus genannt, zu Craum auf der Motz bei Eintemvichel mit der rechten christlichen Taufe getauft worden sei. Sie halte nichts von den abgöttischen Sakramenten der Pfaffen, auch nichts von der Messe, denn die Pfaffen trieben vormittags Abgötterei, nachher aber Hurerei. Von der Beichte, wie sie die Pfaffen gebrauchen, halte sie nichts. Was unsere Frau betreffe, darüber wüsste sie nichts antworten. Von den Sonn- und Feiertagen sagte sie: Gott der Herr habe befohlen, den siebten Tag zu ruhen, dabei lasse
sie es bewenden, mit Gottes Hilfe und Gnade wolle sie dabei bleiben und dabei sterben, denn es sei der rechte Glaube und der rechte Weg in Christo.
Agatha Campnerin von Bredenberg hat bekannt, dass es den zukünftigen Christtag ein Jahr sei, als sie in der Schweiz an einem Orte, genannt in der Tiefe bei St. Gallen, von dem Bruder Topig, einem Lehrer des Wortes Gottes, getauft worden sei; sie halte nichts von der Kindertaufe, wenn man sie auch alle getauft hätte; sie glaube, dass die Kinder in der Unschuld stürben und des Herrn seien, sie möchten nun vor oder nach der Taufe sterben. Von der Messe halte sie nichts, denn Christus habe nicht zu seinen Jüngern gesagt: Gehet hin und haltet Messe, sondern: Gehet hin und predigt das Evangelium. Von dem Sakramente sagte sie: Da man in dem Glauben bekennt, dass er zur Rechten seines himmlischen Vaters sitze, von wo er kommen wird, die Lebendigen und die Toten zu richten, so glaube sie nicht, dass er sich von den Pfaffen in die Hostie oder in Brot verwandeln und begreifen lasse. Von unserer Frau sagte sie: Sie glaube, dass sie Christum den Herrn, welcher allein uns erlöst, geboren habe und dass in ihr das Wort Gottes lebendig oder Mensch geworden sei, welcher am Stamme des Kreuzes für uns gelitten hat. Von den Feiertagen sagte sie: Es sei ein Tag nicht heiliger als der andere; der Sonntag sei deshalb verordnet, dass man zusammenkomme, das Evangelium zu predigen und davon zu reden, aber man missbrauche denselben durch Taufen und andere Büberei. Mit Gottes Hilfe und Gnade wolle sie in diesem ihrem Glauben standhaft bleiben.
Elisabeth, der erwähnten Agatha Schwester, hat bekannt: Sie sei im vorigen Sommer in Bredenberg von dem Bruder Blaurock nach dem Befehle des Herrn Christi im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft worden. Von dem Sakramente und der Messe der Pfaffen halte sie nichts, denn man finde nicht, dass sie Gott geboten habe. Von unserer Frau glaube sie, dass dieselbe Christum unsern Erlöser geboren habe und eine Jungfrau sei. Sie glaubt ferner, dass die Heiligen zwar durch Trübsal hatten eingehen müssen, gleichwie wir und andere, dass sie aber Fürbitter sein sollten, glaube sie nicht, weil Christus alle Macht im Himmel und auf Erden für sich behalten habe. Was die Feiertage betreffen, so halte sie einen Tag nicht höher als den andern, sondern man solle stets auf den großen Tag des Herrn warten und von Sünden feiern, dabei wollte sie auch standhaft bleiben. Hierauf sind sie als wahre Liebhaber Gottes und unschuldige Schäflein des Herrn gerichtet worden, ihre Namen aber sind im Himmel angeschrieben.
Anna Mahlerin und Ursula, 1529
Zu Halle im Inntale sind im Jahre 1529 zwei Schwestern, Anna Mahlerin und Ursula, um der Wahrheit Gottes willen verurteilt und ertränkt worden; sie haben aber ihr weibliches Gemüt männlich und tapfer in Gott gestärkt, so dass sich jedermann über ihre Standhaftigkeit wundern musste, dass sie in solcher Weise die göttliche Wahrheit im Leben und Tode bezeugt haben, wie die Leute die sie gekannt haben und noch am Leben sind, nachweisen.
Neun Brüder und einige Schwestern, nachher noch einer, 1529
Um dieses Jahr hat auch die Erkenntnis der Wahrheit in den Gegenden am Rheinstrome zu scheinen begonnen, so dass ein
göttlicher Eifer und ein Feuer Gottes aufgegangen ist, welches die Pfaffen durch die Obrigkeit, die sie dazu aufreizten, gewaltig zu dämpfen suchten. Es wurden zuerst, ohne des Kurfürsten oder Pfalzgrafen Befehl, lediglich auf Anstiften der Pfaffen mit Hilfe der Edelleute in der Stadt Altzey neun Brüder und einige Schwestern um des Glaubens willen gefangen genommen, welche eine lange Zeit gefangen gelegen haben. Als man nun darauf wartete, was man mit ihnen verhandeln sollte, so hat der Burggraf zu Altzey den Pfalzgrafen, als seinen Fürsten und Herrn, um Rat gefragt, wie er mit ihnen zu Werke gehen sollte; der Fürst aber hat ihnen zur Antwort gegeben, sie hätten ja ihr Landgericht zu Altzey, dahin möchte er sich wenden, und sie darüber urteilen lassen. Als nun der Burggraf demselben nachfolgte, und sie vor das Landgericht stellte, so wollte man sie nicht verurteilen, weil man sie bloß um des Glaubens willen gefangen gesetzt hatte, und sonst keine Ursache des Todes vorhanden war. Unterdessen wurde ein Reichstag gehalten, wo der Pfalzgraf im Rate vorbrachte, dass er Gefangene hätte, die des Glaubens oder der Wiedertaufe wegen angeklagt waren, mit welchen er zu Verfahren hatte. Hierauf wurde solches den vier sogenannten Ketzermeistern übergeben; diese haben sie auf des Kaisers Befehl verwiesen, worin sie genügende Auskunft finden würden, was der Kaiser ihretwegen beschlossen und verordnet hat, wonach sie sich in ihren Verhandlungen mit diesen Menschen zu richten hätten.
Diese Verordnung schreibt nämlich ausdrücklich vor, dass alle Wiedertäufer und Wiedergetaufte, sie seien Manns- oder Weibspersonen, wenn sie ihren Verstand und ihre Jahre erlangt haben, mit Feuer und Schwert, oder auf andre Weise, nach den Umständen der Personen, vom Leben zum Tode gebracht werden sollten; auch sollte man sie, wo man sie antreffen würde, vor Gericht stellen, verklagen und überführen, und bei schwerer und scharfer Strafe auf keine andere Weise mit ihnen handeln oder zu Werke gehen.
Als sie nun nicht abweichen wollten, hat man ihnen diesen Befehl vorgelesen, worauf sie ohne weitere Verurteilung auf des Kaisers Befehl zum Tode geführt, die Brüder durch das Schwert hingerichtet, die Schwestern aber in der Pferdetränke ertränkt wurden. Als sie noch gefangen lagen, ist eine Schwester ins Gefängnis gekommen, hat die andern gefangenen Schwestern getröstet und zu ihnen gesagt, dass sie sich ritterlich halten, bei dem Herrn standhaft bleiben, um der zukünftigen ewigen Freude willen dieses Leiden nicht achten sollten. Als man aber solches gewahr wurde, hat man auch sie in der Eile gefangen genommen; und dieselbe wurde nachher verbrannt, weil sie die andern so getröstet und gestärkt hatte; jene aber, wie gemeldet worden, hat man ertrankt.
Noch zwei Brüder und zwei Schwestern, 1529
Auf solche Weise gedachten sie das Licht der Wahrheit und das Feuer Gottes auszulöschen und zu dämpfen, aber es geriet desto mehr in Brand. Damals nahmen sie auch einen Mann und eine Frau, desgleichen einen Knecht und eine Magd gefangen. Wer sich nur zu dem Glauben begab, und sich von dem Wesen, der Gesellschaft und Abgötterei dieser Welt absondern wollte, den nahmen sie gefangen und haben an einigen Orten alle Gefängnisse vollgesteckt, um sie dadurch abzuschrecken; aber sie sangen im Gefängnis und waren fröhlich, so dass ihre Feinde die sie ins Gefängnis gesetzt hatten, in größerer Furcht und Angst lebten, als diejenigen, die im Gefängnisse lagen. Sie wussten nichts mit ihnen anzufangen, insbesondere, weil es sich nur um den Glauben handelte.
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dessen Untertan er gewesen, hielt ihn eine Zeitlang gefangen und ließ ihn entsetzlich ausspannen und peinigen, brachte es auch durch Gefängnis, Marter und Pein und durch allerlei Verheißungen so weit, dass er überredet wurde und ihnen zu folgen sich bereit erklärte; nachher verlangten sie von ihm, dass er in der Kirche widerrufen und bekennen sollte, dass er von seinen Irrtümern abgestanden sei, welches er ein oder zweimal tat, in die Kirche ging und seinen abgezwungenen Widerruf ausrichtete; unterdessen ging er in sich selbst, betrachtete die Ehre Gottes und seines heiligen Namens, desgleichen wozu er gekommen sei.
Als er daher zum dritten Male wieder in die Kirche kam und seinen Widerruf bekannt machen sollte, sagte er zu dem Pfaffen und zu denen, die bei ihm standen: Ihr habt mich verurteilt und durch Angst und Pein dahin gebracht, dass ich mich bereit erklärt habe, euch zu folgen, nun aber widerrufe ich und widerspreche diesem allem, und es ist mir leid, dass ich solches getan habe. Hierauf hat er angefangen, aufs Neue zu bekennen, dass dieses die göttliche Wahrheit und der rechte Glaube, ja der Weg zum Leben in Christo sei, und dass er in seinem Glauben und Bekenntnisse bis an sein Ende beharren und standhaft bleiben wolle. Was hatten nun die Pfaffen und Diener weiter zu erwarten; sie nahmen ihn ohne Verzug wieder gefangen und man verurteilte ihn sofort zum Tode. Als man ihn zum Richtplatze hinausführte, sang er wohlgemut auf dem ganzen Wege; es war im Dorfe sehr kotig, aber er ging so schnell, dass ihm sogar die Schuhe im Kote stecken blieben; er achtete und merkte dies jedoch nicht, sondern ließ sie darin stecken und eilte nach dem Richtplatze, sang auch vor Freuden, weil Gott wieder solchen Mut in sein Herz gelegt hatte, so ward er enthauptet und durch das Schwert gerichtet. Der Edelmann, der ihn hat richten lassen, und fast alle, die im Gerichte saßen und ihn verurteilt haben, sind eines bösen Todes gestorben und haben ein schreckliches Ende genommen, womit ihre fröhlichen Tage in dieser Welt aufgehört haben.
Der zweite Befehl von denen von Zürich, worin allen genannten Wiedertäufern im Jahre 1530 mit dem Tode gedroht wurde.
Es hegte (meldet ein gewisser Schreiber) die Zwinglische Kirche seit ihrer Entstehung einen großen Hass und Bitterkeit gegen die Wiedertäufer, oder besser zu sagen, gegen die Getauften nach Christi Ordnung, wie die Historien solches berichten, darum haben sie sehr früh angefangen, über dieselben zu tyrannisieren und, wie wir dafür halten, ist die Zwinglische Kirche damals, als diese Misshandlung vorgefallen ist, noch keine zehn Jahre alt gewesen.
Es ist aber hierbei nicht geblieben, sondern sie haben immer mehr und mehr in solcher Tyrannei fortgefahren, so dass im Jahre 1530 die von Zürich einen Befehl erlassen haben, welcher den blutigen Befehlen des römischen Kaisers ähnlich gewesen; derselbe ist folgenden Inhalts: Darum gebieten wir scharf allen Einwohnern unseres Landes und denjenigen, welche einigermaßen damit vereinigt sind, namentlich den hohen und unteren Amtsleuten, Unteroffizieren, Stadtdienern, Richtern, Kirchenältesten und Kirchendienern, dass, wenn sie Wiedertäufer antreffen, sie dieselben, vermöge des Eides, womit sie uns verbunden sind, anbringen, sie nirgends dulden, noch sich vermehren lassen, sondern dieselben gefänglich einziehen und uns überantworten sollen, denn wir werden die Wiedertäufer und alle, die ihnen beistehen und anhangen, nach dem Inhalte unserer Gesetze mit dem
Tode strafen; auch wollen wir diejenigen, die ihnen Beistand leisten, sie nicht anbringen oder verjagen, oder uns nicht gefänglich einhändigen ohne Gnade nach ihren Verdiensten strafen als solche, die sich an der Treue und dem Eide, den sie der Obrigkeit geschworen, verschuldet haben.
Dieses haben wir von Wort zu Wort aus dem Befehle genommen, wie derselbe von Bullinger (gegen die Getauften) aufgesetzt worden ist.
Vergl. die Anmerkung in der Vorrede des Opferbuches der Taufgesinnten über das Jahr 1615, Buchst. M. mit P. I. Twisck Chronik, der 2. Teil, das 16. Buch, auf das Jahr 1530, Pag. 1031, Col. 1. aus verschiedenen Schreibern.
Georg Grünwald, 1530
Im Jahre 1530 ist Bruder Georg Grünwald, ein Schuhmacher und Diener des Wortes Gottes und seiner Herde, zu Kufstein an der Inn, um der göttlichen Wahrheit willen gefangen genommen, zum Tode verurteilt und verbrannt worden, und hat also dasjenige, was er mit seinem Munde bekannt und gelehrt hat, auch ritterlich mit seinem Blute bezeugt, und Christum, ja dessen göttliche Wahrheit, mit Verleugnung des irdischen vergänglichen Lebens bekannt, damit ihn Christus an jenem Tage auch vor seinem himmlischen Vater bekennen und ihm daneben ein unsterbliches Leben in der himmlischen ewigen Klarheit geben möchte.
Alda, 1530
Einige Tage nach der Hinrichtung des Georg Grünwald ist der Bruder Alda gleichfalls um des Glaubens willen zu Kufstein gerichtet worden.
Georg Steinmetz, 1530
Dieser Georg Steinmetz ist im Jahre unseres Herrn 1530 zu Pforzheim in Deutschland um des Zeugnisses Jesu Christi willen gefangen genommen und enthauptet worden, und hat allen Gläubigen zum Troste in ihrem Leiden die folgende Ermahnung zurückgelassen:
Wir danken Dir, o Gott, von Herzen für deine väterliche Treue. Niemand soll deine Gnade verspotten oder dieselbe verachten, dass es ihn nicht an seinem letzten Ende, wenn er von hier scheiden soll, gereuen möchte. O Herr, hilf und steh uns bei durch Jesum Christum; Gott hat viele zu seinem ewigen Lichte berufen, welche er auch mit vielen Leiden und Pein heimgesucht hat, wie man hier auf Erden sieht, denn es scheint, dass man hier durch das Feuer der Angst geläutert werden müsse; ja wir müssen sämtlich durch viel Trübsal ins Reich Gottes eingehen und von allen Sünden und Lastern gereinigt werden; wer nun hierin Christo nachfolgt, der wandelt auf rechtem Wege. Christus sagt: Ich bin der Weg und die Tür, die Wahrheit und das Leben, gehet ein durch mich, vor mir steht noch ein Zaun, das Kreuz stehet in dem Wege, solches muss ein jeder tragen, der zu dem Vater kommen will. Und nach meinem Gefühle muss die Wahrheit sagen, dass das Kreuz viel schwerer erscheint, als es in sich selbst ist; mancher Mensch hat einen Abscheu davor, als ob er das Kreuz nicht tragen könnte, darum will man an demselben Vorbeigehen und sucht einen andern Weg. Aber wir können nicht zu Gott kommen, ohne das Joch Christi zu tragen, denn wer diese Tür vorbeigeht, und durch eine andere in den Schafstall einzubrechen sucht, der ist ein Dieb und Mörder
und wird die Rache Gottes, als die ewige Pein, leiden müssen. Christus will solche Jünger haben, wie ich zu beweisen hoffe, die ihm das Kreuz nachtragen und ihm in allen seinen Wegen folgen, um sein Joch bis ans Ende zu tragen. Wer nun sein Kreuz nicht tragen will, sondern sich von dem Satan bewegen und abhalten lässt, der soll billig auf das merken, was Christus sagt: Wer mich bekennt vor den Menschen, den will ich auch bekennen vor meinem Vater, der im Himmel ist, und wer mich verleugnet vor den Menschen, den will ich auch verleugnen vor meinem Vater, der im Himmel ist. O Gott, erhalte uns doch zu deinem Lobe und zu deiner Ehre, damit die Liebe in uns nicht erkalte; dazu gib uns Stärke, Weisheit und Verstand durch deinen Heiligen Geist, der uns in alle Wahrheit leiten kann, damit wir ja nicht verzagen, sondern wohlgemut sind, auch auf dem schmalen Wege bleiben, darin fortgehen, Leib und Leben daran wagen, und also durch Christum zum Vater gelangen. Gelobt sei der Herr, unser Gott, der uns zu seinen Knechten und Kindern berufen hat. Wir wollen ihn ohne Aufhören loben und preisen, in Zeit und Ewigkeit, damit wir unsere Kleider in dem Blute des Lammes waschen, und nachher aus diesem kurzem Tode und Leiden mit Ihm in die ewige Freude eingehen mögen. In solchen Gesinnungen ist dieser Zeuge Jesu Christi gestorben, und, wie oben gemeldet, zu Pforzheim enthauptet worden.
Martin, der Maler, Wolfgang Eslinger, Pain, Melchior und noch drei, im Jahre 1531
Martin, der Maler, ein Diener des Wortes Gottes, ist in diesem Jahre 1531 mit sechs anderen um des Glaubens und der göttlichen Wahrheit willen aus der schwäbischen Gemeinde gefangen genommen worden. Nachdem nun mit ihnen vieles verhandelt worden ist, hat man ihnen endlich verheißen, dass, wenn sie Widerrufen wollten, sie unbekümmert nach Hause zu ihren Weibern und Kindern gehen könnten. Hierauf haben sie fröhlich mit nein geantwortet und gesagt, dass sie nicht abfallen, sondern willig sterben wollten. Als sie nun beinahe ein Jahr gefangen gelegen, hat man sie alle sieben zum Tode verurteilt. Man führte sie in das Rathaus und las ihnen einige Artikel ihrer Lehre vor. Als man ihnen den ersten Artikel vorlas, sprach Bruder Wolfgang Eslinger: Gleichwie ihr heute richtet, so wird euch Gott auch richten, wenn ihr vor sein Angesicht kommt. Gott wird euch wohl kennen. Als man ihnen den dritten Artikel vorlas, sagte Bruder Pain: Ihr besudelt eure Hände mit unserem Blute; Gott wird euch solches in Wahrheit nicht schenken, sondern es von euch fordern. Als man den vierten Artikel las, sprach Bruder Melchior: Wir wollen es heute mit unserem Blute bezeugen, dass dieses die Wahrheit sei, worin wir stehen. Als man ihnen den fünften Artikel vorlas, sprach Bruder Wolfgang zum zweiten Male: Lasst ab von euren Sünden und Ungerechtigkeiten und tut Buße, so wird euch Gott solches nimmermehr zurechnen. Nachher hat man sie alle sieben mit einem Geleite und einer Wache nach dem Gerichtsplatze hinausgeführt, woselbst sich der Bruder Martin, gleichwie auch die übrigen, Gott seinem Herrn anbefohlen und ihn gebeten hat, dass er ihnen ein seliges Ende verleihen und seine Schäflein in seine Fürsorge nehmen wolle. Als man sie auf die Wiese oder den Acker brachte, sagte des Müller Knecht (welcher ungefähr 16 Jahre alt war) zu dem umstehenden Volke, sie sollten von ihren Sünden ablassen und sich zu Gott bekehren, denn es sei kein anderer Weg zum Himmel als durch unsern Herrn Jesum Christum,
welcher den Kreuzestod erlitten und uns erlöst hat. Als man sie nun in den Kreis führte, ist ein Edelmann zu diesem Knechte in den Kreis geritten und hat ihn also ermahnt und gebeten: Mein Sohn, laß ab von deiner Verführung und widerrufe sie; was lässt du dir weis machen, schone dein junges Leben, ich will dich mit mir nachhause führen und dich stets bei mir behalten; wenn du mir folgst, sollst du lebenslänglich gute Tage bei mir haben. Der Knecht aber sprach: Solches wolle Gott niemals zulassen, dass ich das irdische Leben behalten und das ewige verlieren sollte; daran würde ich töricht handeln; ich will solches nicht tun; dein Gut kann weder dir noch mir helfen; ich erwarte ein besseres, wenn ich bis an das Ende beständig bleibe. Ich will meinen Geist Gott übergeben und Christo anbefehlen, damit sein bitteres Leiden, welches er am Kreuze erlitten hat, an mir nicht umsonst sei. Dieser Knecht war in seinem Gemüte von Gott erfüllt, denn obwohl er an Jahren jünger als seine anderen Brüder gewesen ist, so waren sie doch, was das Gemüt betrifft, von gleichem Alter. Also haben sie alle sieben Gott und seine Wahrheit ritterlich und mit Freuden bis zum Tode und Blutvergießen bekannt.
Dieser oben erwähnte Martin sagte, als man ihn über die Brücke führte: Nur dieses Mal noch werden die Frommen über die Brücke geführt, dann aber nicht mehr. Solches ist auch geschehen, denn es hat sich nicht lange darauf zugetragen, dass ein solches Ungewitter und eine solche Wasserflut entstand, dass durch deren Ungestüm die Brücke eingerissen und fortgetrieben wurde.
Walter Mair mit zwei andern, 1531
Walter Mair, seines Handwerks ein Küfer, ein Diener des Wortes Gottes zu Wolsburg in Kärnten, ist im Jahre 1531 mit zwei andern gefangen genommen und mit dem Schwerte gerichtet worden. Diese haben die Wahrheit standhaft auch im Tode bezeugt, und also ihr Leben für den Bund Gottes und sein Heiliges Wort dahingegeben; darum wird man auch ihre Namen in dem Buche des Lebens finden, und der zweite Tod wird über sie keine Gewalt haben.
Georg Zaunringerad, 1531
Der Bruder Georg Zaunringerad, ein Diener des Wortes Gottes, welcher durch Jakob Hueters Hilfe in der Grafschaft Tyrol ein Diener des Wortes Gottes gewesen, ist im Jahre 1531 hierher zu den Gemeinden in Mähren und dem übrigen Volke von diesem Jakob geschickt worden. Nachher hat er, um seines Amtes und Dienstes willen, sich in Frankenland aufgehalten, wo er nicht weit von Bamberg, um der göttlichen Wahrheit willen, mit dem Schwerte hingerichtet worden ist. Also hat er seinen Glauben und seine Lehre, wovon er keineswegs hat abstehen wollen, mit seinem Blute bezeugt und hat mit Christo gelitten, damit er auch, durch seine Gnade, mit ihm die Herrlichkeit im ewigen Reiche erben möchte.
Veit Pilgrims zu Glabbek im Jahre 1532
Hier dürfen wir auch nicht des Veit Pilgrims, eines hochdeutschen Bruders, tapfere und von Gott gestärkte Standhaftigkeit verschweigen, welcher nichts höher achtete als die Seligkeit seiner Seele, und welcher, der Grausamkeit derjenigen ungeachtet, welche den Fußstapfen Kains im Vergießen des unschuldigen Blutes nachfolgen, das Evangelium in aller Aufrichtigkeit und Einfalt darnach eingerichtet hat. Als aber die Welt durch sein heiliges Leben in ihrer Bosheit gestraft wurde, hat sie solches nicht ertragen können; deshalb hat man ihn zu Glabbek im Herzogtume Gülch im Jahre unseres Herrn Jesu Christi 1532
genommen worden, welchen viele Pfaffen und andere durch Verdrehung der Schrift mit Schalkheit, List, Betrug und Gaukelei, um sie zu überwinden, heftig zugesetzt haben; man hat sie auch durch Drohungen gegen das Leben ihrer Weiber und Kinder zu schrecken versucht, und davon mit ihnen gehandelt; als sie aber dieselben von der Wahrheit nicht abziehen konnten, haben sie dieselben zum Tode verurteilt und hingerichtet; also haben sie standhaft mit ihrem Blute die Wahrheit bezeugt.
Hugo Jacob Kraan und Maritgen, seine Hausfrau, mit zwei andern, 1532
Als das Wort Gottes durch des Herrn Gnade wiederum hervorzuleuchten anfing, auch von vielen Menschen mit großer Begierde angenommen und mit vieler Leben und Tode bezeugt und versiegelt wurde, hat auch Hugo Jacob Kraan von Assersouw und seine Hausfrau Maritgen mit zwei andern, deren Namen uns nicht bekannt geworden sind, das Wort Gottes empfangen und angenommen. Es ist aber diesen Personen in der Tat so ergangen, wie Paulus früher gesagt hat, dass alle, die gottselig in Christo Jesu leben wollen, Verfolgung leiden müssen, und Jesaja: Wer sich vom Bösen abkehrt, muss jedermanns Raub sein. Denn sobald sie dieser finstern Welt mit ihrem fleischlichen Wandel und falschem, erdichtetem Gottesdienste abgesagt und gesucht haben, dem ewigen Lichte und der Herrlichkeit Christo Jesu nachzufolgen, sind sie von den Kindern der Finsternis und Belials gehasst und bis auf den Tod verfolgt worden. Deshalb ist endlich Maritgen, des Hugo Jacobs Hausfrau, zu Haarlem gefangen gelegt, und, nachdem sie auf mancherlei Weise versucht worden, im Jahre 1532 daselbst in großer Standhaftigkeit ertränkt worden, und hat die angenommene Wahrheit mit ihrem Tode befestigt; Hugo Jacob Kraan aber mit seinen beiden Glaubensgenossen, ist nach Grafen-Haag gefänglich gebracht worden, wo sie viel um der Wahrheit willen haben leiden müssen. Weil sie aber auf den Felsen gegründet waren, so haben sie sich durch keine Pein zum Abfalle bewegen lassen. Darum sind sie von des Antichrists Dienern zum Tode verurteilt worden, welche Art des Todes so schrecklich gewesen, dass alle Menschen, die solches gesehen haben, sich mit Recht über dieselben haben erbarmen müssen, denn sie sind im Jahre 1532 an gemeldetem Ort mit Ketten an Pfähle geschlossen worden, um welche sie ein großes Feuer gemacht haben, so dass sie gebraten worden sind, bis endlich der Tod erfolgt ist. Gleichwie sie ihr Leben hier nicht geliebt, sondern dasselbe im Gehorsam um des Zeugnisses Jesu Christi willen übergeben haben und standhaft geblieben sind, so werden sie auch in der Erscheinung unseres Seligmachers Jesu Christi, statt dieses sterblichen Rockes des Fleisches, mit dem unsterblichen angetan und mit der Krone der ewigen Herrlichkeit von Gott belohnt werden.
Ludwig Fest, im Jahre 1533
Im Jahre 1533 ist Ludwig Fest, ein standhafter Zeuge der göttlichen Wahrheit, zu Schwatz im Inntale um des Zeugnisses Jesu Christi willen zum Tode verurteilt und hingerichtet worden. Er hat uns ermahnt, dass wir nicht eigennützig sein sollten; auch hat er im Anfange seines Leidens um der Barmherzigkeit Gottes willen gebeten, dass wir einander nicht beschweren und betrüben sollten, denn wenn jemandem dergleichen Versuchung zustößt, so schmerze es ihn zuerst, und es sei kein Wunder, wenn es ihn alsdann in seinem Herzen bekümmert;
auch hatte er begehrt, dass man zu ihm ein gutes Vertrauen haben sollte; er hoffe mit der Hilfe und Kraft seines himmlischen Vaters treu zu bleiben, welches er auch getan hat.
Christina Haringin, im Jahre 1533
In diesem Jahre 1533 ist eine Schwester, namens Christina Haringin gefangen genommen, nach Kitzpil geführt und daselbst an eine Kette geschlossen worden; sie ist aber gleichwohl im Glauben standhaft geblieben. Da sie aber schwanger war und bald gebären sollte, so haben sie dieselbe wiederum auf freien Fuß gesetzt, bis sie würde geboren haben, und obgleich sie wusste, dass man sie nachher wieder einziehen würde, sie auch wohl zehnmal hätte entrinnen können, so ist sie gleichwohl nicht geflohen, sondern ist freimütig dageblieben.
Als sie nun den Kriegsbedienten kommen sah, ging sie ihm entgegen und fragte ihn, was er wollte? Er sprach: Ich komme, um euch wieder abzuholen. Also haben sie dieselbe übermal in die Stadt Kitzpil gebracht, und bald darauf um des Glaubens willen, bei welchem sie standhaft geblieben ist, mit dem Schwerte hingerichtet (welches doch an einer Frau nicht gebräuchlich gewesen) und sie nachher verbrannt. Dieses kluge und tapfere Weib, oder Schwester in Christo, welche ihren Mann, ein kleines Kind, Haus und Hof und alles zeitliche Vermögen verlassen, hat ihr weibliches Gemüt mit solcher männlichen Tapferkeit durch die Gnade Gottes im Glauben gewaffnet, dass sie dem Herrn ihre Gelübde bezahlte und dem Bräutigam Christo mit ihrer brennenden Lampe und scheinendem Lichte fröhlich entgegenging, worüber viele Menschen sich verwundert haben.
Sicke Schneider, im Jahre 1535
Um das Jahr 1533 ist ferner ein frommer Held und Nachfolger Jesu, namens Sicke Schneider, gewesen, welcher sich auch nach dem Rate des Heiligen Geistes von der babylonischen Hure und all ihrem falschen, selbsterdichteten und gegen Gott streitenden vermeinten Gottesdienst abgesondert und Christum Jesum wieder angenommen hat, indem er dieses wahren Gesetzgebers unsträflichen Fußstapfen nachzufolgen und seiner in der Heiligen Schrift enthaltenen Stimme allein zu gehorchen gesucht hat. Deshalb hat er sich nach dem Vorbilde und der Ordnung Christi unter den Gehorsam begeben und die christliche Taufe auf seinen Glauben, als das Zeichen eines wiedergeborenen Kindes Gottes nach der Lehre Christi, angenommen, und hat also gesucht, in Gehorsam vor seinem Schöpfer zu leben und zu wandeln; er ist dieserhalb zu Leeuwarden in Friesland in Bande und Gefängnis geraten, und hat von den Widersachern der Wahrheit vieles leiden müssen. Weil er aber durch keine Marter zum Abfall gebracht weiden konnte, so ist er an jenem Orte in großer Standhaftigkeit mit dem Schwerte hingerichtet worden, und hat also den wahren Glauben mit seinem Tode und Blute bezeugt und befestigt. Darum wird er als ein tapferer Streiter Jesu Christi mit allen wahren Überwindern mit weißen glänzenden Kleidern angetan werden und den Segen erblich besitzen.
Von dieser Geschichte siehe, nebst diesem, Menno Simons gegen Gillis Faber, Blatt 98.
Wilhelm Wiggertz von Barsinghorn in Nordholland, im Jahre 1534
Um das Jahr 1534 ist ein gottesfürchtiger, frommer Bruder,
namens Wilhelm Wiggertz, in Barsinghorn wohnhaft, einem Dorfe in Niederholland bei Schagen gelegen, weil er den wahren Glauben bekannte und belebte, von da nach Schagen auf das Schloss gefänglich gebracht worden; an diesem Orte hat er ungefähr acht Tage gefangen gelegen, und ist des Morgens früh bei anbrechendem Tage in dem vorgenannten Schlosse um des Zeugnisses Jesu Christi willen in großer Beständigkeit mit dem Schwerte hingerichtet und enthauptet worden. Da er ein gottesfürchtiger, lieber Mann war, so haben die Herren von Schagen ihn oft in der Verrichtung ihrer zeitlichen Geschäfte gebraucht; deshalb ist es geschehen, dass, als die Diener von Schagen in sein Haus kamen, um ihn gefangen zu nehmen, er dafür gehalten hat, dass sie aus voriger Freund- und Kundschaft gekommen waren. In dieser Voraussetzung hat er seine Hausfrau ausgesandt, etwas Speise zu holen, um diesen Dienern damit aufzuwarten; aber ehe sie wiedergekommen, ist der Diakon mit seinen Dienern, welche von dem römischen Antichristen ausgesandt worden sind, erschienen und hat dieses wehrlose Schäflein Christi mit sich nach Schagen genommen, obschon der Schultheiß zu Barsinghorn sich für den Gefangenen als Bürgen stellen wollte. Als nun des vorgenannten Wilhelm Wiggertz Vater, Wigger Henrich, welcher gleichfalls ein obrigkeitliches Amt bekleidete, gesehen, dass sein gottesfürchtiger Sohn heimlich gegen Recht und Billigkeit mit dem Schwerte ermordet wurde, hat er von Stunde an seine Bedienung niedergelegt und kein weltliches Amt mehr bedienen wollen.
Von des Kaisers Karl des Fünften Befehle, welcher gegen die Taufgesinnten im Jahre 1535 von dem Kaiser bekannt gemacht ist
Unsern lieben und getreuen Oberhauptleuten, dem Vorsteher und den Mitgliedern unseres geheimen Rates, Kanzler und Gliedern unseres Rates in Brabant, dem Befehlshaber und Ratsherrn in Limburg, Vorsteher und Ratsherren in Flandern, Befehlshaber, Vorsteher und Ratsherren in Artois, Oberhauptmann in Hennegau und Ratsherrn in Bergen, Statthalter, Vorsteher und Ratsherrn in Holland, Namour, Friesland und Utrecht, Statthalter in Ober-Issel, Befehlshaber in Rissel, Douway und Orchies, Amtmann und Ratsherrn in Doornitz und Tournesis, Rentmeistern von Bewest und Beooster-Schelde, in Seeland, Blutrichter in Valenchines, Schultheiß in Mechelen, und allen übrigen Richtern und Beamten unserer Landschaften, Städte, Herrschaften, Untertanen oder ihren Statthaltern, welche dieses sehen werden, Heil und Gunst.
Wir haben, um uns vorzusehen und gegen die Irrtümer und Verführungen Rat zu schaffen, die vielen Rottgeister und Urheber der Verachtung samt ihren Anhängern bisher gegen unseren heiligen christlichen Glauben, Sakramente und Gebote unserer Mutter, der heiligen Kirche, sich unterstanden haben in unsern Landschaften auszusäen und auszubreiten, zu verschiedenen Malen viele Befehle aufgesetzt und dieselben ausrufen und vollziehen lassen, welche Verordnungen, Satzungen und Gebote, gleichwie auch die Strafen, womit die Übeltäter belegt werden sollten, enthielten, damit die gemeinen und einfältigen Leute und andere durch solche sich vor den gemeldeten Verführungen und Missbrauchen in Acht nehmen, die Rottengeister aber, und welche dieselben ausbreiten, andern zum Exempel gestraft und gezüchtigt werden möchten. Da wir nun Nachricht erhalten haben, dass, unserer vorgemeldeten Befehle ungeachtet, viele und verschiedene Rottengeister, auch selbst einige, die sich Anabaptisten oder Wiedertäufer nennen lassen, sich unterstanden haben und noch täglich unterstehen, ihre gedachten Missbräuche und Irrtümer
auszubreiten, zu säen und insgeheim zu predigen, um eine große Menge Männer und Weiber zu verführen und sie zu ihrer falschen Lehre und verworfenen Sekte zu locken, auch einige zu großer Schmach und Geringachtung des Sakraments der heiligen Taufe und unserer Befehle, Gesetze und Verordnungen wiederzutaufen - so haben wir, die wir uns hierin haben vorsehen und Sorge tragen wollen, euch entbieten und gebieten wollen, dass ihr sofort nach dem Empfange dieses an allen Orten und Grenzen eurer Herrschaft ausrufen lasst, dass alle diejenigen, welche man befinden wird, dass sie mit der verfluchten Sekte der Anabaptisten oder Wiedertäufer besudelt sind, wessen Standes oder Ranges sie auch sein mögen, ihre Rädelsführer, Anhänger oder welche Teil daran haben, ihres Lebens und ihrer Güter verlustig sein und ohne den geringsten Aufschub aufs Schärfste mit Feuer gestraft werden sollen; nämlich diejenigen, die halsstarrig in ihrer bösen Lehre und Vornehmen beharren, oder die jemanden zu ihrer vorgemeldeten Sekte verführt oder wiedergetauft, auch die den Namen eines Propheten, Apostels oder Bischofs geführt und gehabt haben; was aber die Übrigen betrifft, welche wiedergetauft sind, oder welche heimlich und mit Vorbedacht jemanden, von diesen erwähnten Anabaptisten oder Wiedertäufern beherbergt und ihr böses Vornehmen und Lehre nicht zur Anzeige gebracht, sollen, wenn sie wahre Reue und Leid beweisen, mit dem Schwerte hingerichtet, die Weiber in eine Grube vergraben werden.
Um aber desto leichter Kunde von diesen Anabaptisten oder Wiedertäufern, ihren Anhängern und Rottgesellen zu erlangen, so befehlen wir ausdrücklich allen Untertanen, dass sie dieselben bekannt machen und bei dem Beamten des Ortes, worunter sie wohnen oder gefunden werden, anzeigen, und wenn jemand von einigen, welche dieser Sekte zugetan sind, Kenntnis hätte, sie aber nicht bei dem Beamten des Ortes zur Anzeige brächte, so soll er dieselbe Strafe erleiden, welche denjenigen betrifft, der solcher Sekte der Wiedertäufer günstig gewesen ist oder ihr angehängt und Teil daran genommen; wer aber dieselben anbringt oder bekannt macht, soll den dritten Teil ihrer verfallenen Güter haben, wenn anders der Verklagte überführt wird.
Daneben gebieten wir allen unsern Untertanen bei Vermeidung einer willkürlichen Strafe, dass sie für vorgemeldete Anabaptisten oder Wiedertäufer um keine Gnade, Vergebung oder Versöhnung nachsuchen, oder um deswillen Suppliken oder Bittschriften eingeben, denn wir wollen nicht, wollen es auch nicht zugeben, dass einige von den Anabaptisten oder Wiedertäufern um ihrer bösen Lehre willen in Gnaden aufgenommen werden sollen, sondern dass man andern zum Beispiele ohne Gunst oder Aufschub mit ihrer Bestrafung eile. Um nun solches mit allem, was damit zusammen hängt, ins Werk zu setzen, so geben wir euch und einem jeden unter euch für sich selbst vollkommene Gewalt und ausdrücklichen Befehl.
Gegeben zu Brüssel unter unserem Gegensiegel, welches hierneben gedruckt ist, den zehnten Tag im Juni des Jahres 1535. Darunter stand: „Vom Kaiser und seinem Rate" und war unterzeichnet Pensart.
Peter Küster, 1535
Im Jahre 1535 war ein frommer Bruder, genannt Peter Küster, welcher zu Saardam, in Nordholland, in der Kirche das Küsteramt verwaltete; als er aber Erkenntnis der Wahrheit erlangt,
ist er als Lehrer der Gemeinde eingesetzt worden, und ist um der Verfolgung willen nach Amsterdam gezogen, woselbst ihn der Schultheiß, auf Angeben eines Weibes, welche in dieser Nachbarschaft wohnte und in ihrem törichten Eifer den Ort, wo er wohnte, offenbarte, gefänglich eingezogen hat, und da dieses gerade zu einer Zeit geschah, als in der Welt böser Aufruhr und heimliche Anschläge sich ereigneten, so wurde dieser Freund Gottes dessen auch verdächtig gehalten; es ist jedoch aus seinen eigenhändigen Schriften, gleichwie auch aus seinem Bekenntnisse zu ersehen, dass er hierin unschuldig gewesen sei, auch wissen verschiedene glaubwürdige Zeugen, dass er sich stets von Herzen dagegen gesetzt habe; nichtsdestoweniger aber, weil er sich auf seinen Glauben nach dem Befehle und der Ordnung Christi hatte taufen lassen, und außerdem das Lehramt bediente, wurde er zum Tode verurteilt und zu Amsterdam mit dem Schwerte hingerichtet, und erwartet nun mit allen Frommen den Lohn, welchen Christum verheißen, indem er sagt: Selig seid ihr, wenn euch die Menschen um meinetwillen schmähen und verfolgen, und reden allerlei Übles wider euch, so sie daran lügen; seid fröhlich und getrost, es wird euch im Himmel wohl belohnt werden.
Sybrant Jantz, Henrich Gysbrecht von Campen, Steven Benedictus, Femmetgen, Egberts Tochter und Welmut, Jantz Tochter
Zu Hoorn, in Westfriesland, sind im Jahre 1535 drei Brüder und zwei Schwestern gefangen genommen worden, genannt Sybrant Jantz, Henrich Gysbrechts von Campen und Steven Benedictus, Femmetgen Egberts und Welmut, Jantz Tochter, weil sie nicht mehr der römischen Kirche, sondern den Geboten Gottes gehorsam zu sein suchten. Diese haben, als man sie durchforscht hat, ihren Glauben, insbesondere wegen der Taufe, männlich bekannt; als sie gefragt wurden, ob sie wiedergetauft seien, haben sie bekannt, dass es geschehen; und es hat sie nicht gereut, dass sie sich nach der Ordnung Christi zur Vergebung oder Begrabung der Sünden haben taufen lassen, damit sie Christum anziehen und den Bund eines guten Gewissens erlangen möchten. Als die Herren der Finsternis vernahmen, dass sie darüber keine Reue hatten, und dass sie standhaft bei ihrem Glauben bleiben wollten, haben sie dieselben nach des Kaisers Befehle zum Tode verurteilt, wie das nachstehende Todesurteil, welches sie über dieselben ausgesprochen, klar beweist:
Nachdem M. Anton Sonk, Schultheiß, den Sybrant Jantz, Henrich Gysbrechts von Campen, Steven Benedictus, Femmetgen Egbrechts und Welmut, Jantz Tochter, gerichtlich angeklagt, dass sie sich gegen die geschriebenen Rechte, unsern christlichen Glauben und die Befehle der kaiserlichen Majestät, unsers allergnädigsten Herrn, haben wiedertaufen lassen, ohne dass sie deshalb Buße getan oder Ablass erlangt, und zu Recht erkannt, dass sie, die sich alle und ein jeder insbesondere daran verschuldet, ihres Leibes und ihrer Güter verlustig sein und mit dem Tode gestraft werden sollen, so dass die Mannspersonen mit dem Schwerte gerichtet, sodann ihre Leiber auf Räder, ihre Köpfe aber auf Pfähle gesetzt werden, den Frauen hingegen ein Stein an den Hals gehängt werden soll und sie damit ertränkt werden sollen - so hat er darüber richterlichen Ausspruch des Rats begehrt, welcher, nachdem er die Antwort und Verteidigung der vorgemeldeten Angeklagten angehört, und dass sie öffentlich bekannt, dass sie ohne Ablass wiedergetauft seien, mit seinem ritterlichen Ausspruch für Recht erkannt, dass alle Vorgemeldeten nach den Befehlen der kaiserlichen Majestät und den geschriebenen Rechten ihr Leben und Güter verschuldet haben, nach Inhalt der
Freiheiten dieser Stadt, und dass alle mit dem Tode gestraft werden sollten, so dass die Mannsperson mit dem Schwerte hingerichtet, ihre Leiber auf Räder, ihre Häupter aber auf Pfähle gesetzt werden sollten, es wäre denn, dass die Herren hierin denen Gnade erweisen wollten, die widerrufen und Reue bezeugen, dass aber den Frauen ein Stein an ihren Hals oder Leib gebunden und sie also ertränkt werden sollen. Beschlossen in Gegenwart aller Ratsherren und der drei Bürgermeister. Geschehen den 7. Juni 1535.
Nachdem das Urteil gesprochen, haben sie dieselben zum Tode hinausgeführt, wohin sie alle beherzt gegangen sind und unter andern die Worte gesprochen: Der Knecht ist nicht besser als sein Herr; haben sie dieses an dem grünen Holze getan, was werden sie am dürren tun, und dergleichen Reden mehr. Als sie an den Ort kamen, welcher dazu zubereitet war, sind sie enthauptet worden. Die beiden Frauen aber haben sie an die See geführt, ihnen Steine an den Hals gebunden und so in die See geworfen und ertränkt; ihre Leiber sind lange zum Spott und zur Schmach umhergetrieben worden, bis endlich die Obrigkeit befohlen hat, sie herauszuziehen und begraben.
Christlicher Leser, hieraus kannst du klar ersehen, warum und aus welcher Ursache diese Leute haben sterben müssen und dass es sich nicht so Verhalten, wie einige blinde Eiferer des abgöttischen Papsttums gegen die Wahrheit lästern und sagen, dass sie nicht um der Religion oder des Glaubens, sondern allein ihres Aufruhrs und der Missetaten willen umgebracht worden seien; man kann hieraus urteilen, wie lügenhaft und unverschämt sie hier handeln, indem sie ihre Verurteilung mit der Belagerung von Münster, welche in jenem Jahre stattgefunden, in Verbindung bringen, welcher bösen Taten sie gleichwohl nicht beschuldigt worden, vielweniger dabei tätig gewesen sind. Aber hierin erweisen sie ihre alte pharisäische Art, welche, als sie Christum zum Tode brachten, seine gute Lehre nicht zum Vorwande brauchten, sondern vorgaben, dass er um seiner Gotteslästerung sterben müsste. Dieses ist die Art aller Tyrannen, dass sie die Unschuldigen nicht allein peinigen und töten, sondern ihnen noch falsche Beschuldigungen aufbürden. Wenn aber der Tag kommt, welcher kommen wird, dann werden sie sehen, wie schwer sie sich vergangen und werden mit Schrecken sagen: Seht, das sind diejenigen, die wir zum Spotte und zum höhnischen Beispiele hatten, wir Narren hielten ihr Leben für unsinnig und ihr Ende für eine Schande; wie sind sie nun unter die Kinder Gottes gezahlt und ihr Erbe ist unter den Heiligen. (Kopie aus einer gewissen alten Schrift.)
Andreas Claessen von Drouryp wird um des Zeugnisses Jesu Christi willen unter dem Statthalter Georg Schenck zu Leeuwaarden, im Jahre 1535, enthauptet
Es ist ein teures Wort und aller Beachtung wert, welches unser Heiland gesprochen und zu unserer Lehre und unserm Unterrichte hinterlassen hat, indem er sagt: Wer sein Leben erhalten will, der wird‘s verlieren, wer aber sein Leben verlieret um meinet oder des Evangeliums willen, der wird's erhalten zum ewigen Leben.Mt 16,25; Lk 9,24
Diese evangelische Lehre haben viele treue Zeugen Christi, welche ihr Leben freiwillig um seines heiligen Namens willen übergeben haben, zur tröstlichen Ermahnung zu Herzen genommen, indem sie auf die Verheißungen und herrliche Belohnung gesehen haben, welche nicht in dieser, sondern in der zukünftigen Welt ausgeteilt werden wird, denn Weisheit Kap. 3 steht geschrieben:
Aber der Gerechten Seelen sind in Gottes Hand und keine Qual rührt sie an. Von den Unverständigen werden sie angesehen, als stürben sie, und ihr Abschied wird für eine Pein gerechnet, und ihre Hinfahrt für ihr Verderben, aber sie sind im Frieden. Obwohl sie wohl vor den Menschen viel Leidens haben, so sind sie doch gewisser Hoffnung, dass sie nimmermehr sterben. Sie werden ein wenig gestäupt, aber viel Gutes wird ihnen widerfahren, denn Gott prüfet sie wie Gold im Ofen und nimmt sie wie ein fettes Opfer an.
Dieses ist ein herrliches Zeugnis und kommt sehr wohl mit dem heiligen Apostel Paulus überein, dass wir durch viel Trübsal ins Reich der Himmel eingehen müssen, gleichwie auch unser Heiland sagt, dass der Weg schmal und die Pforte enge sei, die zum Leben führt und dass wenige darauf wandeln; wenige in Ansehung des großen Haufens und der größten Menge, welche den breiten Weg erwählen und zu ihrem eigenen Schaden und ewigen Verderben durch die weite Pforte gehen.
Wenige wurden zu Sardis gefunden, die ihre Kleider nicht befleckt hatten; gleichwohl werden diese wenigen als Überwinder gekrönt und mit weißen Kleidern angetan werden; auch werden ihre Namen nicht aus dem Buche des Lebens getilgt werden, sondern es wird der Sohn Gottes ihre Namen vor seinem Vater und seinen Engeln bekennen und solches wird allen Überwindern verheißen und zugesagt Offb 3,1.
Solches haben diejenigen zu Herzen genommen, welche nicht auf dasjenige, was sichtbar und vergänglich ist, sondern auf das Unsichtbare gesehen haben, wie solches an den frommen Zeugen und Märtyrern Christi sichtbar ist, welche nicht allein ihr Hab und Gut und das große Ansehen, das sie in der Welt hatten, sondern auch ihr eigenes Leben um Christi willen gerne verlassen haben, denn weder Verfolgung noch irgendein Geschöpf in der Welt konnte sie von der Liebe Gottes in Christo abschrecken Röm 8.
Solches ist unter andern an einem tapfern Helden und gewaffneten Ritter Christi, Andreas Claessen von Drouryp, einem Dorfe in Friesland, zwischen Leeuwarden und Franecker gelegen, zu ersehen, welcher im Jahre 1535 unter dem Statthalter Georg Schenck gefänglich eingezogen und nach Leeuwaarden gebracht, daselbst aber den 16. März enthauptet und auf ein Rad gelegt worden ist.
Dies ist am dritten Tage nach seiner Gefangenschaft geschehen, die Frommen haben ihn aber heimlich fortgenommen und begraben; er ruht nun mit seiner Seele unter dem Altare Gottes.
Er hatte sieben Kinder, welche, nach des Vaters Tode, in Armut und Jammer umherwandern mussten; doch haben gleichwohl einige, die ihnen günstig waren (aber nicht ohne Gefahr), ihnen Unterhalt verschafft; aus dem eigenen Zeugnisse ihrer Nachkommen haben wir diese Dinge aufgezeichnet, die uns ihre schriftlichen Zeugnisse in Ansehung dieser Sache aus der Stadt Franecker in Friesland zugesandt haben, welche unterzeichnet waren: Juke Wybes, den 13. März 1658.